Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter systematische Grundbuchbereinigung (100 % oder nach Vereinbarung)
Sozialarbeiterin FH / Sozialarbeiter FH (60 - 100 %), vorerst befristet für ein Jahr
Wissenschaftliche/r Mitarbeiterin / Mitarbeiter Sonderpädagogik (40 - 70 %)
Ihre Aufgaben
- Selbständige Durchführung von Abklärungen zur Situation von Erwachsenen sowie Kindern und deren Familien im Auftrag der KESB
- Einschätzungen zur Situation der betroffenen Personen, zu deren Ressourcen, dem Veränderungspotential und den Möglichkeiten der Zusammenarbeit
- Zusammenfassen der Abklärungsergebnisse in einem Bericht mit einer fachlich fundierten Empfehlung zuhanden der KESB
- Abklärungen zu Anträgen auf eine Pflegeplatzbewilligung
- Delegierte Aufsicht über Pflegefamilien im Kanton Zug
Ihr Profil
- Hochschulabschluss in der Sozialen Arbeit
- Mehrjährige Berufspraxis und vertiefte Kenntnisse im Bereich des Kindes- oder Erwachsenenschutzes
- Ein sowohl sicheres wie aber auch empathisches Auftreten gegenüber Menschen, die in schwierigen Lebenssituationen sein können
- Ausgewiesene Erfahrung in der Erstellung von Berichten
- Freude an administrativen Arbeiten aller Art und eine sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Sicherer Umgang mit diversen EDV-Programmen
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine ebenso herausfordernde wie interessante Tätigkeit. Es erwartet Sie ein fachlich gut qualifiziertes Team, das grossen Wert auf gegenseitige Unterstützung legt. Die Anstellungsbedingungen entsprechen der Verantwortung dieser Stelle und umfassen Jahresarbeitszeit und einen Arbeitsplatz an zentraler Lage in der Stadt Zug.
Wir freuen uns auch über Bewerbungen ausgewiesener Fachpersonen, die aktuell keine Anstellung im ausgeschriebenen Stellenumfang übernehmen können und prüfen Möglichkeiten des Job-Sharing.
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 20. September 2024 via Bewerbungslink.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Iris Binzegger, Leiterin Abklärungsdienst gerne zur Verfügung, 041 594 35 12 oder iris.binzegger@zg.ch.
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Ihr Arbeitsumfeld
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erfüllt als interdisziplinäre Fachbehörde ihre Aufgaben im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Zug. Gemäss dem Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes stehen die Selbstbestimmung und die eigenen Lösungsfindungen von betroffenen Personen und Familien im Vordergrund – wo nötig werden Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen angeordnet.
Der Abklärungsdienst im Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz übernimmt in diesem Bereich Aufträge der KESB und führt Abklärungen zur Situation der betroffenen Personen und Familien durch, die mit einer Einschätzung und Empfehlung abschliessen.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und die Abteilungen Abklärungsdienst, Rechtsdienst, Revisorat und Mandatszentrum sind als Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz der Direktion des Innern angegliedert.
Ihr Arbeitsort
Kanton Zug als Arbeitgeber
Zug ist ein liebens- und lebenswerter Kanton mit starker Wirtschaft, gutem Bildungsangebot, breitem Kulturschaffen und schöner Landschaft. Auch als Arbeitgeberin ist die Zuger Verwaltung sehr beliebt. Die Tätigkeitsgebiete der sieben Direktionen und rund 50 Ämter sind vielfältig. Die Kantonale Verwaltung zählt zu einer der grössten Arbeitgeberinnen des Kantons. Sie erbringt Dienstleistungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie die ansässigen Unternehmen, die von Sicherheit über Gesundheit, Umwelt und Soziales reichen. Entsprechend vielseitig sind die Aufgaben und Arbeitsfelder unserer Mitarbeitenden. Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten sind bei der Kantonalen Verwaltung ebenfalls willkommen, um erste Berufserfahrungen zu sammeln.
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Weitere offene Stellen auf: www.zg.ch/stellen