Berufsbeiständin / Berufsbeistand (70 - 90 %)
Die Berufsbeistandschaft ist für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht sowie für die persönliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz (ohne wirtschaftliche Sozialhilfe) zuständig. Dank zusätzlicher bewilligter Stellen können wir unser Team durch die Bildung eines neuen Tandems aus einer Person in der Sachbearbeitung und einer Berufsbeistandsperson erweitern. Möchten Sie per 1. April oder nach Vereinbarung als Berufsbeistandsperson bei uns starten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!