Kaufmännische:r Sachbearbeiter:in Berufsbeistandschaft (70 %)
Die Berufsbeistandschaft ist für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht sowie für die persönliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz (ohne wirtschaftliche Sozialhilfe) zuständig. Sie möchten per 1. April oder nach Vereinbarung im Tandem eine Berufsbeistandsperson tatkräftig in ihrer Arbeit unterstützen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!